- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Heiratsvermittlung, § 656 BGB
HeiratsvermittlungEhevermittlung
Aktualisiert vor 8 Tagen
Welche Besonderheiten gelten bei einem Heiratsvermittlungsvertrag?
Merke
Heiratsvermittlung / Ehevermittlung, § 656 BGB: Heute kaum noch relevant, weitgehend durch Partnervermittlung abgelöst
- Vergütung nicht verpflichtend, sondern Naturalobligation, § 656 I 1 BGB
- Keine Rückforderungsmöglichkeit wegen fehlender Verpflichtung, § 656 I 2 BGB
- Teilweise analoge Anwendung für Partnervermittlung (≠ Ehevermittlung) zum Zwecke der Prozessverhinderung, um nicht intime Dinge aufzudecken
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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