Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Leasingvertrag
LeasingvertragLeasing
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Leasingvertrag
Finanzierungsleasing: Feste Leasingrate für bestimmte Grundmietzeit, während der keine Kündigung möglich; Leasingnehmer trägt Risiko von Zerstörung oder Diebstahl
- Typische Konstellation: Leasinggeber kauft Sache bei Verkäufer (Kaufvertrag) und Leasingnehmer least sie bei Leasinggeber (Leasingvertrag)
- Steuerliche Vorteile für Leasingnehmer im Gegensatz zum direkten Kaufvertrag mit Verkäufer, da Leasingraten bei Anfall voll als Ausgaben absetzbar (keine über Jahre verteilte „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) bereits getätigter Ausgaben)
- Kreditfunktion des Finanzierungsleasings
- Leasingvertrag als sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe, § 506 II Nr. 3 BGB
- Verbraucher hat Widerrufsrecht gem. §§ 506 I 1, 495, 355 BGB
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter Finanzierungsleasing und wozu dient es? Was sind die Besonderheiten bei Verbrauchern als Leasingnehmer?
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