- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Besitz
Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB
1.Verstehen
Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB
Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB: Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes ohne Willen des unmittelbaren Besitzers (nicht unbedingt gegen dessen Willen) und ohne Gestattung durch Gesetz
- Besitzentziehung: Vollständige und dauerhafte Beseitigung des unmittelbaren Besitzes
- Besitzstörung: Beeinträchtigung derart, dass Ausübung seines Herrschaftsrechts erheblich behindert
2.Wiederholen
Was versteht man unter verbotener Eigenmacht? In welcher Form kann die verbotene Eigenmacht ausgeübt werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
B läuft auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier durch den Görlitzer Park. In Händen trägt er eine seltene Flasche Wein. Plötzlich nähert sich S und versucht, sie zu entwenden. B stößt den S zurück, sodass dieser hinfällt und sich verletzt. Welche Aussagen sind richtig?
Während eines Firmenausflugs nutzt der Angestellte A den Betriebswagen, um Kollegen zum Restaurant zu bringen. Auf dem Rückweg bemerkt er, dass der Wagen gestohlen wurde. A sieht den Dieb D auf einem Parkplatz und beschließt, den Wagen zurückzuholen. Er zieht D aus dem Auto. Dieser stürzt und verletzt sich. Welche Aussagen sind richtig?
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