Auszug

Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB

Verbotene EigenmachtBesitzentziehungBesitzstörung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB

Verbotene Eigenmacht, § 858 BGB: Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes ohne Willen des unmittelbaren Besitzers (nicht unbedingt gegen dessen Willen) und ohne Gestattung durch Gesetz

  • Besitzentziehung: Vollständige und dauerhafte Beseitigung des unmittelbaren Besitzes
  • Besitzstörung: Beeinträchtigung derart, dass Ausübung seines Herrschaftsrechts erheblich behindert

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter verbotener Eigenmacht? In welcher Form kann die verbotene Eigenmacht ausgeübt werden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

B läuft auf dem Weg zu einer Geburtstagsfeier durch den Görlitzer Park. In Händen trägt er eine seltene Flasche Wein. Plötzlich nähert sich S und versucht, sie zu entwenden. B stößt den S zurück, sodass dieser hinfällt und sich verletzt. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Während eines Firmenausflugs nutzt der Angestellte A den Betriebswagen, um Kollegen zum Restaurant zu bringen. Auf dem Rückweg bemerkt er, dass der Wagen gestohlen wurde. A sieht den Dieb D auf einem Parkplatz und beschließt, den Wagen zurückzuholen. Er zieht D aus dem Auto. Dieser stürzt und verletzt sich. Welche Aussagen sind richtig?

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