Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Vollmacht / Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, § 167 I BGB
Vollmacht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vollmacht / Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, § 167 I BGB
Vollmacht, § 167 I BGB: Durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht; Vollmachtgeber ermächtigt Bevollmächtigten zur Abgabe einer oder mehrerer Willenserklärungen in seinem Namen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer Vollmacht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Welche Aussagen über die Erteilung der Vollmacht sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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