Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Haftung des Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB
AufsichtspflichtElternhaftung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Haftung des Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB
Haftung des Aufsichtspflichtigen / Elternhaftung, § 832 BGB
- Für eigene schuldhafte Aufsichtspflichtverletzung, z.B. bei illegalem Filesharing des minderjährigen Kindes
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Unter welchen Umständen haftet der Aufsichtspflichtige, wenn z.B. das beaufsichtigte Kind einen Schaden verursacht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A achtet nicht auf ihre sechsjährige Tochter B, die mit einem Stein Kunstwerke in den Lack des Autos von C ritzt. Kunstbanause C möchte Schadensersatz von A. Zu Recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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