Auszug

Haftung des Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB

AufsichtspflichtElternhaftung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Haftung des Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB

Haftung des Aufsichtspflichtigen / Elternhaftung, § 832 BGB

  • Für eigene schuldhafte Aufsichtspflichtverletzung, z.B. bei illegalem Filesharing des minderjährigen Kindes

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Unter welchen Umständen haftet der Aufsichtspflichtige, wenn z.B. das beaufsichtigte Kind einen Schaden verursacht?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A achtet nicht auf ihre sechsjährige Tochter B, die mit einem Stein Kunstwerke in den Lack des Autos von C ritzt. Kunstbanause C möchte Schadensersatz von A. Zu Recht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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