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Haftung des Aufsichtspflichtigen, § 832 BGB
AufsichtspflichtElternhaftung
Aktualisiert vor 9 Tagen
Unter welchen Umständen haftet der Aufsichtspflichtige, wenn z.B. das beaufsichtigte Kind einen Schaden verursacht?
Merke
Haftung des Aufsichtspflichtigen / Elternhaftung, § 832 BGB
- Für eigene schuldhafte Aufsichtspflichtverletzung, z.B. bei illegalem Filesharing des minderjährigen Kindes
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Frage 1/1
A achtet nicht auf ihre sechsjährige Tochter B, die mit einem Stein Kunstwerke in den Lack des Autos von C ritzt. Kunstbanause C möchte Schadensersatz von A. Zu Recht?
Ja, gem. § 823 I BGB.
Nein, C muss sich an B halten.
Ja, gem. § 831 BGB.
Ja, gem. § 832 BGB.
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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