Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten, §§ 280 I, III, 282 BGB
Schadensersatz statt Leistung wegen Verletzung von SchutzpflichtenZumutbarkeit
1.Verstehen
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Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten, §§ 280 I, III, 282 BGB
Zumutbarkeit: Interessensabwägung nach Kriterien wie Schwere, Verschulden, Wahrscheinlichkeit von Wiederholungen; z.B. viele Verhaltensweisen erst, wenn nach Abmahnung erneut vorgenommen (Ausnahme z.B. vorsätzliche Schädigung, insb. Straftaten)
- Nur bei eigener Vertragstreue des Gläubigers
2.Wiederholen
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Frage
Unter welchen Voraussetzungen ist die Leistung für den Gläubiger unzumutbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Maler M soll das Haus des A streichen. Beim Betreten des Grundstücks trampelt er unachtsam durch ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Um die Appelle des A, besser auf seine Blumen aufzupassen, schert sich M nicht und zertrampelt beim Ausladen seiner Utensilien weitere drei Blumenbeete des A. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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