Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Pauschalreisevertrag
Werkvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB
Mangel
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Werkvertrag: Mängelgewährleistung, §§ 634 ff. BGB
Funktionaler Mangelbegriff, § 633 BGB: Mangel bereits, wenn vertraglich verfolgter Zweck nicht erreicht und Werk vereinbarte oder vertraglich vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Mangel im Werkrecht?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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