Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Einrichtung
Wegnahmerecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Einrichtung
Häufig Wegnahmerecht für Einrichtung, wenn Hauptsache herauszugeben ist
- Auszuüben gem. § 258 BGB: Trennungsrecht bzw. Wiederaneignung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welches Recht besteht häufig hinsichtlich einer Einrichtung, wenn die Hauptsache herauszugeben ist?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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