Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Gewährleistung: Haftungsausschluss, § 444 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gewährleistung: Haftungsausschluss, § 444 BGB
Nicht möglich soweit Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung, § 444 BGB: Verkäufer haftet dann für Fehlen der Beschaffenheit; z.B. Angabe der Farbe des Kfz, z.B. „scheckheftgepflegt“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
In welchen Fällen kann sich der Verkäufer nicht auf einen Haftungsausschluss berufen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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