Auszug

Gewährleistung: Haftungsausschluss, § 444 BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gewährleistung: Haftungsausschluss, § 444 BGB

Nicht möglich soweit Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung, § 444 BGB: Verkäufer haftet dann für Fehlen der Beschaffenheit; z.B. Angabe der Farbe des Kfz, z.B. „scheckheftgepflegt

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

In welchen Fällen kann sich der Verkäufer nicht auf einen Haftungsausschluss berufen?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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