- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Verkehrssicherungspflichten
1.Verstehen
Verkehrssicherungspflichten
Verkehrssicherungspflichten: Wer Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden zu verhindern
Insb. im Bereich der Produzentenhaftung
Insb. Grundstückseigentümer: z.B. Räum- und Streupflicht im Winter, Baumkontrolle
Insb. Betriebsinhaber: Ordnungsgemäße Organisation der Betriebsabläufe und deren Überwachung
In der Klausur Begriff definieren, Pflichten präzise herausarbeiten (was getan hätte werden müssen und was falsch gemacht wurde) und Zumutbarkeit herausarbeiten, gut argumentieren
2.Wiederholen
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflichten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag geschlossen. Beim Einzug wird ihm die Hausordnung ausgehändigt, die ihn zu regelmäßigem Schneeräumen verpflichtet. M sieht es nicht ein, Schnee zu schippen. Eines Tages stürzt Postbote P auf dem ungeräumten Zugangsweg zum Mietshaus und bricht sich den Arm. Hat P einen Anspruch aus § 823 I BGB?
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