Auslegung, §§ 133, 157 BGB

Auslegung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Auslegung, §§ 133, 157 BGB

Auslegungsgrundsatz: Im Zweifel dasjenige gewollt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und Interessenlage entsprechend

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie legt man Willenserklärungen aus, wenn der Inhalt unklar ist?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Arbeitgeber A schließt mit Arbeitnehmer N einen Arbeitsvertrag, in dem ein „monatliches Gehalt von 3.500 €" vereinbart wird. Nach Erhalt der ersten Gehaltsabrechnung verlangt N 3.500 € netto, da im Vertrag keine Spezifizierung erfolgt sei. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

Bauherr B und Unternehmer U schließen einen Werkvertrag über den Bau eines Einfamilienhauses zum Festpreis. Während der Bauphase steigen die Stahlpreise wegen eines unvorhergesehenen Krieges drastisch. Der Vertrag enthält keine Regelung für solche Preissteigerungen. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

Arbeitgeber A spricht gegenüber Arbeitnehmer N eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Diese ist mangels wichtigen Grundes unwirksam. Die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung wären jedoch erfüllt. Welche Aussagen treffen zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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