Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Grundstücksverträge, § 311b I BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundstücksverträge, § 311b I BGB
Regelung umfasst auch Verträge, die mittelbaren Erwerbsdruck im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften hervorrufen
- Bedürfen ebenfalls notarieller Beurkundung, § 311b I BGB: Da vergleichbare Schutzbedürftigkeit
- Insb. Maklerverträge, wenn „Bemühungs- oder Reservierungsentgelt“ mind. 10% der Maklerprovision (Provision regelmäßig 3% des Kaufpreises zzgl. USt), da so Bestimmung zum Vertragsschluss
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich mit Verträgen, die zwar nicht zum Erwerb verpflichten, aber mittelbar Druck ausüben, den Erwerb vorzunehmen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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