- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Hypothek: Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB
1.Verstehen
Hypothek: Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB
Voraussetzungen
- Abtretungserklärung, § 398 BGB: Abtretung der gesicherten Forderung
- In Schriftform, § 1154 I 1 BGB, oder durch Eintragung ins Grundbuch, § 1154 II BGB
- Wenn stattdessen „Übertragung der Hypothek“ erklärt: Nach §§ 133, 157 BGB auszulegen als Abtretung der gesicherten Forderung
- Publizitätsakt, § 1154 BGB
- Bei Briefhypothek Briefübergabe oder Übergabesurrogat, §§ 1154 I 1 Hs. 2, 1117 BGB
- Bei Buchhypothek Eintragung ins Grundbuch, § 1154 III, 873 BGB
- Bestehen der Hypothek
- Zedent ist Inhaber
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hypothek wirksam an einen anderen übertragen werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Am Grundstück des A besteht eine Hypothek die laut Grundbuch von B gehalten wird. Außerdem hat C eine notarielle Abtretungserklärung, in der B die gesicherte Forderung an C überträgt. In Wahrheit ist der Inhaber der Forderung und der Hypothek D. Der gutgläubige Erwerber E weiß aber nichts über D. Welche Aussagen sind richtig?
Zulasten von Eigentümer E besteht eine Briefhypothek an seinem Grundstück, die Gläubiger G hält. G möchte die gesicherte Forderung und die damit verbundene Hypothek an den Z übertragen. Welche Aussagen sind richtig?
Am Grundstück des A besteht eine Hypothek die laut Grundbuch von B gehalten wird. Außerdem hat C eine notarielle Abtretungserklärung, in der B die gesicherte Forderung an C überträgt. In Wahrheit ist der Inhaber der Forderung und der Hypothek D. Der gutgläubige Erwerber E weiß aber nichts über D. Welche Aussagen sind richtig?
Gläubiger G möchte eine auf seinen Namen eingetragene Hypothek auf das Grundstück des Eigentümers E an die Käuferin K abtreten. Es stellt sich heraus, dass die zugrunde liegende Darlehensforderung gar nicht G zusteht, sondern der Berechtigten B. K hat davon keine Kenntnis. Welche Aussagen sind richtig?
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