Auszug

Hypothek: Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB

1.
Verstehen

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Hypothek: Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB

Voraussetzungen

  1. Abtretungserklärung, § 398 BGB: Abtretung der gesicherten Forderung
    • In Schriftform, § 1154 I 1 BGB, oder durch Eintragung ins Grundbuch, § 1154 II BGB
    • Wenn stattdessen „Übertragung der Hypothek“ erklärt: Nach §§ 133, 157 BGB auszulegen als Abtretung der gesicherten Forderung
  2. Publizitätsakt, § 1154 BGB
    • Bei Briefhypothek Briefübergabe oder Übergabesurrogat, §§ 1154 I 1 Hs. 2, 1117 BGB
    • Bei Buchhypothek Eintragung ins Grundbuch, § 1154 III, 873 BGB
  3. Bestehen der Hypothek
  4. Zedent ist Inhaber

2.
Wiederholen

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Frage

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Hypothek wirksam an einen anderen übertragen werden?

3.
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Frage 1

Am Grundstück des A besteht eine Hypothek die laut Grundbuch von B gehalten wird. Außerdem hat C eine notarielle Abtretungserklärung, in der B die gesicherte Forderung an C überträgt. In Wahrheit ist der Inhaber der Forderung und der Hypothek D. Der gutgläubige Erwerber E weiß aber nichts über D. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Zulasten von Eigentümer E besteht eine Briefhypothek an seinem Grundstück, die Gläubiger G hält. G möchte die gesicherte Forderung und die damit verbundene Hypothek an den Z übertragen. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

Am Grundstück des A besteht eine Hypothek die laut Grundbuch von B gehalten wird. Außerdem hat C eine notarielle Abtretungserklärung, in der B die gesicherte Forderung an C überträgt. In Wahrheit ist der Inhaber der Forderung und der Hypothek D. Der gutgläubige Erwerber E weiß aber nichts über D. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

Gläubiger G möchte eine auf seinen Namen eingetragene Hypothek auf das Grundstück des Eigentümers E an die Käuferin K abtreten. Es stellt sich heraus, dass die zugrunde liegende Darlehensforderung gar nicht G zusteht, sondern der Berechtigten B. K hat davon keine Kenntnis. Welche Aussagen sind richtig?

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