- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Erfüllungsinteresse, positives Interesse, negatives Interesse
1.Verstehen
Erfüllungsinteresse, positives Interesse, negatives Interesse
Positives Interesse und negatives Interesse
Beispiel: z.B. Kaufvertrag über Grundstück im Wert von 50.000€ zum Kaufpreis von 70.000€ scheitert an Mangel an Vertretungsmacht, Verkäufer schlägt deshalb anderes Angebot zu 60.000€ aus
Positives Interesse (Erfüllungsinteresse) des Verkäufers (aus § 179 I BGB): Geschädigter steht so, wie er ohne den Vertragsschluss stünde
Naturalleistung (wahlweise aus § 179 I BGB): Zahlung von 70.000€ (Zug um Zug gegen Übereignung Grundstück)
Schadensersatz (wahlweise aus § 179 I BGB): Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns von 20.000€ (Grundstück muss dann nicht übereignet werden)
Negatives Interesse (Vertrauensschaden) des Verkäufers (aus § 179 II BGB, wenn Vertreter Mangel nicht kannte): Entgangener Gewinn aus anderem Geschäft i.H.v. 10.000€
Deckelung, §§ 179 II BGB, ebenso in § 122 I BGB: Negatives Interesse nur bis zur Höhe des positiven Interesses (hier 20.000€)
2.Wiederholen
Was versteht man unter Erfüllungsinteresse, positivem Interesse, negativem Interesse?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A schließt mit B, der durch C vertreten wird, einen Kaufvertrag über das Grundstück des A im Wert von 50.000€. Der Kaufpreis soll 70.000€ betragen. A schlägt deshalb anderes Angebot zu 60.000€ aus. Der Verkauf scheitert, weil C keine Vertretungsmacht für B besaß. Was kann A von C verlangen?
A schließt mit B, der durch C vertreten wird, einen Kaufvertrag über das Grundstück des A im Wert von 50.000€. Der Kaufpreis soll 70.000€ betragen. A schlägt deshalb anderes Angebot zu 60.000€ aus. Der Verkauf scheitert, weil C keine Vertretungsmacht für B besaß. Was kann A von C verlangen?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Aufgaben
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
