Auszug

Rücktritt C: Gesetzliche Rücktrittsgründe, §§ 323, 324, 326 V BGB

RücktrittsgrundRücktrittsgründeGesetzliche RücktrittsgründeGesetzlicher Rücktrittsgrund

1.
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Rücktritt C: Gesetzliche Rücktrittsgründe, §§ 323, 324, 326 V BGB

Gesetzliche Rücktrittsgründe, §§ 323, 324, 326 V BGB

  • Wegen Nicht- oder Schlechtleistung, § 323 BGB: Nach Fristsetzung
  • Wegen Schutzpflichtverletzung, § 324 BGB: Wenn Festhalten an Vertrag nicht zumutbar
  • Wegen Unmöglichkeit, §§ 326 V, 323 BGB: Unter Voraussetzung des § 323 BGB wobei Fristsetzung entbehrlich
  • Wegen Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 III BGB: Wenn Vertragsanpassung nicht möglich

  • Viele Ähnlichkeiten zu den Regeln zum Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in §§ 280 ff. BGB: z.B. parallele Regelung zur Erfordernis der Fristsetzung in § 281 BGB und 323 BGB

2.
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Frage

Welche gesetzlichen Rücktrittsgründe berechtigen zum Rücktritt?

3.
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Frage 1

A verkauft B sein Fahrrad. Nachdem B trotz wiederholter Aufforderung, endlich zu bezahlen, nicht bezahlt, möchte A das Fahrrad zurück. Kann A das Fahrrad gem. § 346 I BGB zurückfordern?

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