Auszug

Hypothek: Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Hypothek: Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB

Übertragung / Zweiterwerb, §§ 1153 ff. BGB

  • Durch rechtsgeschäftliche Abtretung der gesicherten Forderung, §§ 398, 1154 BGB
  • Damit einher geht Legalzession (gesetzlicher Übergang) der Hypothek, § 1153 I BGB (spezieller als der inhaltsgleiche § 401 I BGB)

2.
Wiederholen

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Frage

Kann eine bestehende Hypothek an einen anderen übertragen werden? Wenn ja, wie?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Kreditnehmer K erhält von Bank B ein Darlehen und lässt zur Absicherung eine Hypothek auf sein Grundstück eintragen. Später geht die Forderung der Bank an Unternehmer U über. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Am Grundstück des A besteht eine Hypothek die laut Grundbuch von B gehalten wird. Außerdem hat C eine notarielle Abtretungserklärung, in der B die gesicherte Forderung an C überträgt. In Wahrheit ist der Inhaber der Forderung und der Hypothek D. Der gutgläubige Erwerber E weiß aber nichts über D. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

Zulasten von Eigentümer E besteht eine Briefhypothek an seinem Grundstück, die Gläubiger G hält. G möchte die gesicherte Forderung und die damit verbundene Hypothek an den Z übertragen. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 4

Am Grundstück des A besteht eine Hypothek die laut Grundbuch von B gehalten wird. Außerdem hat C eine notarielle Abtretungserklärung, in der B die gesicherte Forderung an C überträgt. In Wahrheit ist der Inhaber der Forderung und der Hypothek D. Der gutgläubige Erwerber E weiß aber nichts über D. Welche Aussagen sind richtig?

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