Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
DienstvertragDienstrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
Primäre Anspruchsgrundlagen
- Des Dienstberechtigten
- Anspruch auf Leistung der versprochenen Dienste, § 611 I BGB: Beim Arbeitsvertrag speziell geregelt in § 611a I 1 BGB
- Anspruch auf Herausgabe des Erlangten, § 667 BGB analog: Herausgabe dessen, was Dienstverpflichteter im Zusammenhang (≠ bei Gelegenheit) mit Ausführung erlangt
- Des Dienstverpflichteten
- Anspruch auf Vergütung, § 611 I BGB: Beim Arbeitsvertrag speziell geregelt in § 611a II BGB
- Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, § 670 BGB analog
2.Wiederholen
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Frage
Welche primären Ansprüche ergeben sich für die Parteien aus dem Dienstvertrag?
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