Auszug

Schweigen im Rechtsverkehr

SchweigenBeredtes SchweigenNormiertes SchweigenSchweigen des KaufmannsKaufmännisches Bestätigungsschreiben

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Schweigen im Rechtsverkehr

Schweigen im Rechtsverkehr

  • Grds. keine Willenserklärung: „Rechtliches Nullum“
  • Nur ausnahmsweise Schweigen als Willenserklärung auszulegen
    • Beredtes Schweigen“: Parteivereinbarung knüpft an Schweigen Rechtsfolge („wortlose Annahmeerklärung“) oder Empfänger hat Rechtspflicht zur Erklärung, da nach Treu und Glauben nicht mit Ablehnung zu rechnen ist
    • Normiertes Schweigen: Gesetz knüpft an Schweigen Rechtsfolge, z.B. Ablehnungsfiktion bei unterlassener Genehmigung von Geschäften beschränkt Geschäftsfähiger gem. § 108 II 2 BGB
    • Besonderheiten bei Kaufleuten: Schweigen des Kaufmanns auf Antrag, § 362 HGB; Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

2.
Wiederholen

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Frage

Kann bloßes Schweigen als Willenserklärung ausgelegt werden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Kann durch stummes Nicken oder bloßes Schweigen eine Willenserklärung abgegeben werden?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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