Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB
Generalkonsens
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit, §§ 106 ff. BGB
Generalkonsens: Generelle Einwilligung darf nicht im Voraus für Geschäfte aller Art unbegrenzt erteilt werden, da sonst gesetzliche Regelung umgangen und Minderjähriger wie Geschäftsfähiger gestellt wird
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Dürfen Erziehungsberechtigte im Voraus in jegliche Geschäfte aller Art einwilligen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A ist sieben Jahre alt. Ohne seine Eltern zu fragen, kauft er sich mit Geld seiner Eltern ein Spielzeug. Als seine Eltern dies herausfinden, sind sie nicht begeistert. Ist der Kaufvertrag wirksam?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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