Auszug

Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB

VertragsschlussAngebotAntragAnnahme

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB

Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB: Mindestens zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen

  • Angebot / Antrag: So bestimmt, dass es durch ein bloßes „ja“ annehmbar ist
    • Bindend, § 145 BGB
  • Annahme des Angebots

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie kommt ein Vertrag zustande?

3.
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Frage 1

Welche Aussagen über den Vertragsschluss sind richtig?

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