Auszug

Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB

Verfügung eines Nichtberechtigten

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB

Herausgabe negotiatorischer Wertschöpfung im Rahmen des Wertersatzes, § 818 II BGB: Abschöpfung des Veräußerungsgewinns über Wert des Bereicherungsgegenstands hinaus, z.B. wenn erlangtes Auto im Wert von 3.000€ durch Verhandlungsgeschick zu einem Kaufpreis von 5.000€ verkauft wird

  • M.M.: Herausgabe des objektiven Werts
    • Berechtigter trägt Risiko derUnterwertveräußerung“, muss deshalb auch von „Überwertveräußerung“ profitieren
  • h.M.: Herausgabe des tatsächlich Erlangten (ebenso bei verschärfter Haftung, §§ 819, 818 IV, 285 BGB)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Ist gem. § 816 I 1 BGB nur der Marktwert des Verfügungsgegenstands herauszugeben oder das was der Nichtberechtigte tatsächlich erlangt hat (sofern er über Wert veräußert)?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Gesetzliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau