- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Anfechtung
Anfechtung, §§ 142 ff. BGB
1.Verstehen
Anfechtung, §§ 142 ff. BGB
Voraussetzungen wirksamer Anfechtung
Anfechtungserklärung, § 143 I BGB
Ggü. Anfechtungsgegner, § 143 I BGB
Bei Vertrag Vertragspartner, § 143 II BGB
Bei einseitigem Rechtsgeschäft der andere Teil, § 143 III, IV BGB
Laiengünstig auszulegen: Formulierung „anfechten“ muss nicht fallen; Willenserklärung soll wegen Willensmangels von Anfang an beseitigt werden
Anfechtungsgrund, §§ 119, 120, 123 BGB: Inkl. Kausalität für die Abgabe der angefochtenen Willenserklärung
Irrtümer, §§ 119, 120 BGB
Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung, § 123 BGB
Anfechtungsfrist: Abhängig vom Anfechtungsgrund
Bei Anfechtungsgründen Irrtümer, §§ 119, 120 BGB
Unverzüglich, § 121 I 1 BGB: Ohne schuldhaftes Zögern (Legaldefinition)
Bei Anfechtungsgründen arglistige Täuschung, § 123 I Alt. 1 BGB und widerrechtliche Drohung, § 123 I Alt. 2 BGB
Ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, § 124 I, II 1 BGB
Daher immer alle in Betracht kommenden Anfechtungsgründe prüfen: z.B. bei Eigenschaftsirrtum, der durch arglistige Täuschung hervorgerufen wird, kürzere Anfechtungsfrist, als wenn auch wegen der arglistigen Täuschung angefochten wird
2.Wiederholen
Unter welchen Voraussetzungen ist die Anfechtung wirksam?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A ist hobbymäßig Fahrradfahrer. Er kauft sich bei Einzelhändler E über dessen Website ein Rad. Eine Woche später bereut er den Kauf. Das Geld benötigt er dringend für andere Anschaffungen. Im Internet stand zudem, das Rad sei straßenverkehrstauglich, tatsächlich fehlen aber Reflektoren, die E trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachliefert. Kann sich A ggf. vom Vertrag lösen?
Käufer K erfährt am 1. März, dass Verkäufer V ihn beim Autokauf am 1. Februar arglistig über einen Unfallschaden getäuscht hat. K wartet zunächst ab und erklärt am 1. Juni gegenüber V: 'Ich will den Vertrag rückgängig machen.' Welche Aussagen sind richtig?
K kauft am 1. März bei V ein Gemälde, weil er es irrtümlich für ein Werk eines berühmten Malers hält. Am 1. April erfährt K, dass es eine Kopie ist. Er wartet drei Monate ab und erklärt am 1. Juli die Anfechtung gegenüber V. Welche Aussagen treffen zu?
A erklärt seinem Vertragspartner V telefonisch: 'Das mit dem Vertrag gestern, das gilt so nicht – ich habe mich da total geirrt, das wollte ich so nicht.' Welche Aussagen treffen zu?
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