Auszug

Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB

Kündigung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB

Beendigung des Dienstverhältnisses, §§ 620 ff. BGB

  • Bei befristeten Verträgen durch Zeitablauf, § 620 I BGB
  • Im Übrigen durch ordentliche Kündigung, §§ 620 II, 621-623 BGB
    • Schriftlich, § 623 BGB
    • Ordentliche Kündigung mit Kündigungsfrist, § 621 BGB
    • Besonderheiten beim Arbeitsvertrag, §§ 620 III, 622 BGB
  • Ggf. außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 626 BGB: Lex specialis zu § 314 BGB
    • Nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes, § 626 II BGB
    • Ggf. Teilvergütung und Schadensersatz nach § 628 BGB
  • Bei Diensten höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens jederzeitiges Sonderkündigungsrecht, § 627 BGB: Wenn Vertragszweck nur durch besonderes Vertrauen zu erreichen ist (auch wenn Vertrauensverlust irrational); z.B. Arzt, Anwalt; z.B. bei Partnervermittlungsvertrag, da Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen erforderlich
    • Ggf. Teilvergütung und Schadensersatz nach § 628 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Möglichkeiten zur Beendigung des Dienstverhältnisses stehen den Parteien zur Verfügung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Mandantin M mandatiert Anwältin A wegen einer Rechtsstreitigkeit. Als M herausfindet, dass A ein Verhältnis mit Ms Mann hat, möchte sie keinen Tag länger von A vertreten werden. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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