Nötigung, § 240 StGB

NötigungVerwerflichkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Nötigung, § 240 StGB

Voraussetzungen der Nötigung

  1. Objektiver Tatbestand
    1. Nötigungshandlung Gewalt oder Drohung: Muss bestimmt und geeignet sein, Willensentschließung eines anderen zu beeinträchtigen
      • Auch Gewalt gegen Sachen umfasst
    2. Nötigungserfolg: Kausal und objektiv verursachtes Aufzwingen eines dem Willen widerstrebenden Verhaltens
  2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale
  3. Rechtswidrigkeit
    1. Allgemeine Rechtfertigungsgründe
      • Verwerflichkeit erst nach Rechtfertigungsgründen prüfen, da gerechtfertigte Nötigung nie verwerflich
    2. Verwerflichkeit, § 240 II StGB
      • Rechtswidrigkeit bei der Nötigung ausnahmsweise nicht durch Tatbestandsmäßigkeit indiziert, § 240 II StGB: Verwerflichkeit muss positiv festgestellt werden
      • Nötigung rechtswidrig wenn verwerflich: Sozial unerträglich und in besonderem Maße zu missbilligen
        • Verwerflichkeit des Zwecks: z.B. Erwirken von Straftaten oder von Verhalten, auf das Täter keinen Anspruch hat
        • Verwerflichkeit des Mittels: z.B. strafbare Körperverletzung
        • Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation: Zweck und Mittel einzeln betrachtet nicht verwerflich, aber unangemessenes Verhältnis zueinander; z.B. Drohung mit Strafanzeige, weil (berechtigte) Forderung nicht erfüllt

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was sind die Voraussetzungen der Nötigung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T, der einzige Entlastungszeuge für O, droht in kühler Berechnung, vor Gericht beharrlich zu schweigen und O dem Kerker zu überlassen, falls dieser nicht zahlt. Welches Delikt ist einschlägig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T zwingt den O durch die Drohung mit einer Tracht Prügel dazu, eine seit langem fällige und unbestrittene Geldschuld sofort in bar zu begleichen. Welche Aussagen zur Rechtswidrigkeit sind korrekt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

T droht dem O damit, eine rechtmäßige Strafanzeige wegen einer begangenen Sachbeschädigung zu erstatten, wenn O ihm nicht sofort 50 € zahlt. Welche Aussagen sind zutreffend?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 4

T bedroht O mit einer täuschend echt aussehenden Spielzeugpistole, um ihn dazu zu bringen, ein Geständnis zu unterschreiben. O erkennt jedoch sofort, dass die Waffe nicht echt ist, unterschreibt das Dokument aber trotzdem, weil er die Sache endlich hinter sich bringen will. Welche Aussagen sind richtig?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Nichtvermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau