Verwaltungsvorschrift

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Verstehen

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Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift (VV): Interne Dienstanweisungen der Exekutive, die sich an nachgeordnete Behörden richten

  • Zweck: Dient der Selbstbindung der Verwaltung und der Sicherung gleichmäßiger Rechtsanwendung
  • Keine Außenwirkung gegenüber Bürger: Reines Verwaltungsinternum ohne unmittelbare Außenwirkung
    • Kein Gesetz und keine Rechtsnorm, da keine Außenwirkung
    • Rechtsverordnung und Satzung: Diese haben Außenwirkung und beruhen auf gesetzlicher Ermächtigung
  • Aber mittelbare Außenwirkung über Selbstbindung der Verwaltung aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes, Art. 3 I GG (Ermessensreduktion auf null)

2.
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Was ist eine Verwaltungsvorschrift und welche rechtliche Wirkung hat sie?

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