Behörden

BehördeVerwaltungsbehörden

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Behörden

Behörde

  • Funktioneller Behördenbegriff, § 1 IV VwVfG: Jede Stelle, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt
    • Weiter, umfasst auch alle Behörden nach organisationsrechtlichem Begriff, im Einzelfall Organe der Legislative und Jurisdiktion, z.B. Bundestagspräsident erteilt Hausverbot
  • Organisationrechtlicher Behördenbegriff: Organ eines Verwaltungsträgers im Hierarchieverhältnis; mehrere Organe, wenn für dasselbe Gebiet sachlich zuständig, z.B. Innenministerium, Regierungspräsidien und Landratsämter, z.B. nicht Bürgermeister und Gemeinderat, da unterschiedliche Zuständigkeit

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