Auszug
- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Raub und Erpressung
Schwerer Raub, § 250 I, und besonders schwerer Raub, § 250 II
Schwerer Raub
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schwerer Raub, § 250 I, und besonders schwerer Raub, § 250 II
Fallgruppen des schweren Raubs und des besonders schweren Raubs
- Verwenden oder Beisichführen von Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder sonst einem Werkzeug gegen Widerstand, § 250 I Nr. 1 StGB, § 250 II Nr. 1 StGB
- Bandenraub, § 250 I Nr. 2 StGB, und bewaffneter Bandenraub, § 250 II Nr. 2 StGB: Raub als Mitglied einer Bande
- Gefahr einer Gesundheitsschädigung, § 250 I Nr. 1 lit c StGB
- Schwere Misshandlung, § 250 II Nr. 3 lit. a StGB: Immer gegeben in Fällen der schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB
- Lebensgefährdung, § 250 II Nr. 3 lit. b StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was sind die Fallgruppen des schweren Raubs und des besonders schweren Raubs?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Vermögensdelikte findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.