Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Methodik
Begriffs- und Interessenjurisprudenz
BegriffsjurisprudenzInteressenjurisprudenz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Begriffs- und Interessenjurisprudenz
Begriffsjurisprudenz und Interessenjurisprudenz
- Begriffsjurisprudenz: Wortlaut des Gesetzes als lückenloses, widerspruchsfreies System
- Nur Anwendung von logischen Subsumtionsmethoden (Rudolph von Ihering)
- Kein Raum für richterliche Rechtsfortbildung, auch bei Wertungswiderspruch
- Interessenjurisprudenz: Gesetz als Wertentscheidung des Gesetzgebers
- Interessenkonflikte gelöst durch Ausgleich der Wertentscheidungen miteinander
- Richterliche Rechtsfortbildung, Analogien, teleologische Erwägungen zulässig
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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