Auszug

Begriffs- und Interessenjurisprudenz

BegriffsjurisprudenzInteressenjurisprudenz

1.
Verstehen

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Begriffs- und Interessenjurisprudenz

Begriffsjurisprudenz und Interessenjurisprudenz

  • Begriffsjurisprudenz: Wortlaut des Gesetzes als lückenloses, widerspruchsfreies System
    • Nur Anwendung von logischen Subsumtionsmethoden (Rudolph von Ihering)
    • Kein Raum für richterliche Rechtsfortbildung, auch bei Wertungswiderspruch
  • Interessenjurisprudenz: Gesetz als Wertentscheidung des Gesetzgebers
    • Interessenkonflikte gelöst durch Ausgleich der Wertentscheidungen miteinander
    • Richterliche Rechtsfortbildung, Analogien, teleologische Erwägungen zulässig

2.
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