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Keine Strafe ohne Gesetz, Art. 103 II GG
Keine Strafe ohne Gesetz
1.Verstehen
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Keine Strafe ohne Gesetz, Art. 103 II GG
Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG:
- Keine Strafe ohne Gesetz (lat.: „nulla poena sine lege“): z.B. wäre ein Verstoß gegen das „gesunde Volksempfinden“ nicht ausreichend, wie im nationalsozialsozialistischen Justizsystem
- Parlamentsgesetz erforderlich: Aber richterrechtliche Konkretisierung (z.B. des Gewaltbegriffs im Strafrecht) möglich
- Vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht
- Justizgrundrecht
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann eine Strafe auch verhängt werden, wenn der Straftatbestand zum Zeitpunkt der Tat nicht gesetzlich verankert ist?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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