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Keine Strafe ohne Gesetz, Art. 103 II GG

Keine Strafe ohne Gesetz
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Kann eine Strafe auch verhängt werden, wenn der Straftatbestand zum Zeitpunkt der Tat nicht gesetzlich verankert ist?

Merke

Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG:

  • Keine Strafe ohne Gesetz (lat.: „nulla poena sine lege“): z.B. wäre ein Verstoß gegen das „gesunde Volksempfinden“ nicht ausreichend, wie im nationalsozialsozialistischen Justizsystem
  • Parlamentsgesetz erforderlich: Aber richterrechtliche Konkretisierung (z.B. des Gewaltbegriffs im Strafrecht) möglich
  • Vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht
  • Justizgrundrecht
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Ziad T.

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