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Keine Strafe ohne Gesetz, Art. 103 II GG
Keine Strafe ohne Gesetz
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Kann eine Strafe auch verhängt werden, wenn der Straftatbestand zum Zeitpunkt der Tat nicht gesetzlich verankert ist?
Merke
Gesetzlichkeitsprinzip, Art. 103 II GG:
- Keine Strafe ohne Gesetz (lat.: „nulla poena sine lege“): z.B. wäre ein Verstoß gegen das „gesunde Volksempfinden“ nicht ausreichend, wie im nationalsozialsozialistischen Justizsystem
- Parlamentsgesetz erforderlich: Aber richterrechtliche Konkretisierung (z.B. des Gewaltbegriffs im Strafrecht) möglich
- Vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht
- Justizgrundrecht
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Ziad T.
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