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Gesetzlicher Richter, Art. 101 I 2 GG
Gesetzlicher RichterGesetzlichen Richter
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Welche Funktion hat der Anspruch auf den gesetzlichen Richter?
Merke
Gesetzlicher Richter, Art. 101 I 2 GG: Sichert, dass dein Verfahren vor dem im Voraus gesetzlich festgelegten Gericht/Spruchkörper und in vorgesehener Besetzung stattfindet
- Durch Gesetz festgelegte abstrakt-generelle Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit, des Gerichts und des Spruchkörpers (z.B. nach Datum und Nachnamen eines Angeklagten in Geschäftsverteilungsplan des Gerichts, § 21e GVG); auch Berufungs- und Revisionsgerichte (z.B. rechtswidrige Nichtzulassung der Berufung); auch Vertreter
Für Auslegung von Unionsrecht ist EuGH durch Auslegungsmonopol gesetzlicher Richter ⇨ deutscher Richter muss gem. Art. 267 AEUV vorlegen
- Keine Heilung möglich
- Vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht
- Justizgrundrecht
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Ziad T.
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Z
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