Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB: Unterlassen der gebotenen Hilfeleistung in einer Notlage, obwohl dies erforderlich und dem Helfenden zumutbar ist
- Echtes Unterlassungsdelikt
- Schutzzweck: Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum
- Beispiel: z.B. Täter bemerkt, dass jemand im Schwimmbad zu ertrinken droht, und tut nichts, um Hilfe zu leisten
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter unterlassener Hilfeleistung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Bademeister T sieht, wie O in seinem Schwimmbad zu ertrinken droht. Weil er O nicht mag, handelt T nicht, obwohl er es könnte. O ertrinkt. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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