Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Wahndelikt
Wahndelikt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Wahndelikt
Wahndelikt: Täter geht irrigerweise von Verstoß gegen Verbotsnorm aus, die es nicht oder so nicht gibt (z.B. Strafbarkeit des Ehebruchs oder der Homosexualität)
- Mangels Straftatbestand straflos (im Gegensatz zum untauglichen Versuch)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Wahndelikt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T versucht, O durch das Schlucken von Backpulver zum Schwangerschaftsabbruch zu bringen, im Glauben, dass dies wirksam ist. Ist dieses Verhalten strafbar?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T glaubt fälschlicherweise, dass das Rauchen in einer Wohnung in Anwesenheit von Kindern strafbar ist, tut es aber trotzdem. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.