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Wahndelikt
Wahndelikt
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter einem Wahndelikt?
Merke
Wahndelikt: Täter geht irrigerweise von Verstoß gegen Verbotsnorm aus, die es nicht oder so nicht gibt (z.B. Strafbarkeit des Ehebruchs oder der Homosexualität)
- Mangels Straftatbestand straflos (im Gegensatz zum untauglichen Versuch)
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Frage 1/2
T versucht, O durch das Schlucken von Backpulver zum Schwangerschaftsabbruch zu bringen, im Glauben, dass dies wirksam ist. Ist dieses Verhalten strafbar?
T hat einen untauglichen Versuch unternommen.
T ist straflos, da das Schlucken von Backpulver keinen Schwangerschaftsabbruch herbeiführen kann.
Der Versuch ist nicht strafbar, da keine realistische Gefahr bestand.
Es handelt sich um ein strafloses Wahndelikt.
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Ziad T.
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