Auszug

Strafen

Freiheitsstrafe

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Strafen

Dauer der Freiheitsstrafe

  • Zeitige Freiheitsstrafe: Grds. maximal 15 Jahre, § 38 II StGB
  • Lebenslange Freiheitsstrafe, insb. in § 211 StGB
    • Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit: Tatsächlich lebenslang
      • Häufige Fehlvorstellung, dass „lebenslang“ nur 15 Jahre bedeutet (aufgrund der Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung)
    • Bewährung frühestens nach 15 Jahren Haft, § 57a I Nr. 1 StGB: Bewährungszeit dann 5 Jahre, § 57 III 1 StGB

2.
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Gibt es eine Maximallänge für Freiheitsstrafen? Wie lange muss in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt werden?

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