Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Prinzipien des Strafrechts
Strafen
Freiheitsstrafe
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Strafen
Dauer der Freiheitsstrafe
- Zeitige Freiheitsstrafe: Grds. maximal 15 Jahre, § 38 II StGB
- Lebenslange Freiheitsstrafe, insb. in § 211 StGB
- Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit: Tatsächlich lebenslang
- Häufige Fehlvorstellung, dass „lebenslang“ nur 15 Jahre bedeutet (aufgrund der Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung)
- Bewährung frühestens nach 15 Jahren Haft, § 57a I Nr. 1 StGB: Bewährungszeit dann 5 Jahre, § 57 III 1 StGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Gibt es eine Maximallänge für Freiheitsstrafen? Wie lange muss in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt werden?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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