Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Verfahrensgrundsätze
Grundsatz des fairen Verfahrens
Faires Verfahren
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundsatz des fairen Verfahrens
Grundsatz des fairen Verfahrens: Gerechtes, unparteiisches und transparentes Verfahren, in dem die verfahrensrechtlichen Garantien, wie rechtliches Gehör und Chancengleichheit, gewährleistet sind
- Gewährleistet, dass die Rechte aller Beteiligten respektiert werden und das Verfahren ohne Benachteiligung oder Willkür durchgeführt wird
- Rechtsgrundlage: Abgeleitet aus Rechtsstaatsprinzip gem- Art. 20 III GG und Art. 6 I MRK
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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