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Grundsatz des fairen Verfahrens
Faires Verfahren
Aktualisiert vor 20 Tagen
Was besagt der Grundsatz des fairen Verfahrens?
Merke
Grundsatz des fairen Verfahrens: Gerechtes, unparteiisches und transparentes Verfahren, in dem die verfahrensrechtlichen Garantien, wie rechtliches Gehör und Chancengleichheit, gewährleistet sind
Gewährleistet, dass die Rechte aller Beteiligten respektiert werden und das Verfahren ohne Benachteiligung oder Willkür durchgeführt wird
Rechtsgrundlage: Abgeleitet aus Rechtsstaatsprinzip gem. Art. 20 III GG und Art. 6 I MRK
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Frage 1/1
T wird wegen Diebstahls angeklagt. Während der Hauptverhandlung äußert der Richter wiederholt abfällige Bemerkungen über Ts Herkunft und unterbricht die Verteidigung ständig. Welche Aussagen sind richtig?
Der Grundsatz des fairen Verfahrens ist verletzt
Das Verhalten verstößt gegen Art. 20 III GG
Persönliche Äußerungen des Richters sind unproblematisch
Die Chancengleichheit ist nicht gewährleistet
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Ziad T.
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