- Öffentliches Recht
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
- Der Verwaltungsakt
Verwaltungsvollstreckung
VerwaltungsvollstreckungVollstreckungZwangsmittelErsatzvornahmeZwangsgeldUnmittelbarer Zwang
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verwaltungsvollstreckung
Zwangsmittel, §§ 9 ff. VwVG: Arten von Vollstreckungsmaßnahmen
- Ersatzvornahme, § 10 VwVG: Behörde lässt Handlung selbst auf Kosten des Pflichtigen durchführen
- Geht nur bei vertretbaren Handlungen (z.B. Abriss, Reinigung, Beseitigung), d.h. keine höchstpersönliche Pflicht
- Zwangsgeld, § 11 VwVG: Geldbetrag, der zur Erzwingung einer Handlung oder Unterlassung angedroht und festgesetzt wird
- Unmittelbarer Zwang, § 12 VwVG: Physische Gewaltanwendung durch Behördenbedienstete oder Polizei.
- Körperliche Gewalt, Hilfsmittel (z.B. Werkzeuge, Fahrzeuge) und Waffen, § 12 II VwVG
- Letztes Mittel, wenn andere Zwangsmittel nicht geeignet oder erfolglos sind
2.Wiederholen
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Frage
Welche Zwangsmittel stehen der Verwaltung zur Durchsetzung von Verwaltungsakten zur Verfügung?
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