- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Untreue, § 266 I StGB
1.Verstehen
Untreue, § 266 I StGB
Untreue, § 266 I StGB: Missbrauch oder Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht, wodurch ein Vermögensschaden zugunsten des Täters oder eines Dritten entsteht
- Schutzzweck: Vermögen
2.Wiederholen
Was versteht man unter Untreue?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
O händigt T freiwillig seine EC-Karte samt PIN aus, damit T für ihn 500 € abhebt. T hebt jedoch 1.000 € ab und behält die Differenz. Welche Aussagen treffen zu?
Geschäftsführer T einer GmbH hebt 10.000 € vom Firmenkonto ab und nutzt das Geld für private Zwecke. Welche Aussagen treffen zu?
Geschäftsführer T einer GmbH verkauft ohne Gesellschafterbeschluss eine Maschine für 20.000 € und behält das Geld für sich. Welche Aussagen sind richtig?
Kassierer T ohne besondere Kontrollpflichten nimmt 500 € aus der Kasse. Welche Aussagen sind richtig?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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