Auszug

Mordmerkmale der 2. Gruppe

MordmerkmalMordmerkmaleTatbezogene MordmerkmaleMordmerkmale der 2. GruppeGrausamGrausamkeit

1.
Verstehen

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Mordmerkmale der 2. Gruppe

Grausam, § 211 II Gr. 2 Var. 2 StGB: Subjektiv gefühllose, unbarmherzige, objektiv durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgeht

  • Beispiel: z.B. Täter foltert das Opfer stundenlang, bevor er es tötet

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter grausam?

3.
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Frage 1

T versucht, O auf besonders grausame Art und Weise zu töten, bricht den Versuch jedoch ab. Später überlegt er es sich anders und tötet O doch durch einen einfachen Schuss ins Herz. O ist sofort tot. Welche Aussagen treffen zu??

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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