Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mordmerkmale der 2. Gruppe
MordmerkmalMordmerkmaleTatbezogene MordmerkmaleMordmerkmale der 2. GruppeGrausamGrausamkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mordmerkmale der 2. Gruppe
Grausam, § 211 II Gr. 2 Var. 2 StGB: Subjektiv gefühllose, unbarmherzige, objektiv durch Dauer, Stärke oder Wiederholung der Schmerzverursachung besonders schwere Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgeht
- Beispiel: z.B. Täter foltert das Opfer stundenlang, bevor er es tötet
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter grausam?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
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Frage 1
T versucht, O auf besonders grausame Art und Weise zu töten, bricht den Versuch jedoch ab. Später überlegt er es sich anders und tötet O doch durch einen einfachen Schuss ins Herz. O ist sofort tot. Welche Aussagen treffen zu??
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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