Bundestagsabgeordnete

BundestagsabgeordneteAbgeordneteMitglied des BundestagsBundestagesmitgliedMitglieder des BundestagsFreie Mandat

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Bundestagsabgeordnete

Das freie Mandat, Art. 38 I 2 GG: Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen

  • Sachlich und persönlich unabhängig von Partei und Wählerwillen
  • Verfassungsrechtlicher Status: Ähnlich wie Grundrecht gegenüber anderen Verfassungsorganen durchsetzbar
    • Prüfungsschema: Kann wie Grundrechtsverletzung nach Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung geprüft werden
  • Mandat kann nicht entzogen werden, nur freiwillig aufgegeben (außer bei Parteiverbot, da Abgeordneter verfassungswidriger Partei nicht Vertreter des ganzen Volkes sein kann)
  • Grenzen: Spannungsfeld Fraktionsdisziplin und das freie Mandat

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