Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO

1.
Verstehen

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Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO

Zugehörigkeit des Widerspruchsverfahrens zum behördlichen Verwaltungsverfahrensrecht und zum gerichtlichen Verwaltungsprozessrecht

  • Schnittstelle zwischen behördlichem Verwaltungsverfahren und gerichtlichem Verwaltungsprozess
    • Eigentlich Teil des Verwaltungsverfahrens: Teil der verwaltungsinternen Selbstkontrolle
    • Aber zugleich Zulässigkeitsvoraussetzung in verwaltungsprozessrechtlichem Klageverfahren ⇨ daher in VwGO geregelt
  • Daher strittig, ob Fristberechnung nach Verwaltungsverfahrensrecht oder Verwaltungsprozessrecht

2.
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