Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsorganisation
Verwaltungskompetenzen, Art. 83 ff. GG
Verbot der Mischverwaltung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verwaltungskompetenzen, Art. 83 ff. GG
Verbot der Mischverwaltung, aus bundesstaatlicher Kompetenzordnung: Damit Verantwortungsklarheit gewahrt wird (um die Aufsichtsbehörde, das einschlägige Prozessrecht etc. bestimmen zu können)
- Kein Verstoß, wenn genaue Zurechnung an jeweiligen Verwaltungsträger möglich: z.B. Kooperation von Bundes- und Landesbehörden
- Kein Verstoß, wenn Gemeinschaftsaufgaben, Art. 91a ff. GG: z.B. Job-Center, Art. 91e GG
2.Wiederholen
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Frage
Dürfen Bund und Länder sich Verwaltungsaufgaben teilen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A ist arbeitslos und wendet sich an ein Job-Center in seiner Stadt, um Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung und sozialen Sicherung zu erhalten. Er fragt, ob das Job-Center vom Bund oder vom Land betrieben wird. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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