Auszug

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB

Beteiligung an einer Schlägerei

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB

Beteiligung ausschließlich vor oder nach Eintreten der schweren Folge

  • Strafbar nur, wenn im Zeitpunkt des Eintritts beteiligt, da sonst nicht Risiko geschaffen, das sich im Erfolg manifestiert hat
    • Dies würde Beweisschwierigkeiten mit sich bringen, die § 231 gerade verhindern will

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Ist die Beteiligung an einer Schlägerei auch strafbar, wenn der Täter nur ausschließlich vor oder nach Eintreten der schweren Folge beteiligt war?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T beteiligt sich an einer Schlägerei, bei der sein bester Freund O ums Leben kommt. T hat den Tod nicht verursacht und nicht gewollt. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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