Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB
Beteiligung an einer Schlägerei
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 I StGB
Beteiligung ausschließlich vor oder nach Eintreten der schweren Folge
- Strafbar nur, wenn im Zeitpunkt des Eintritts beteiligt, da sonst nicht Risiko geschaffen, das sich im Erfolg manifestiert hat
- Dies würde Beweisschwierigkeiten mit sich bringen, die § 231 gerade verhindern will
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist die Beteiligung an einer Schlägerei auch strafbar, wenn der Täter nur ausschließlich vor oder nach Eintreten der schweren Folge beteiligt war?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T beteiligt sich an einer Schlägerei, bei der sein bester Freund O ums Leben kommt. T hat den Tod nicht verursacht und nicht gewollt. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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