- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Berufung, §§ 312 ff. StPO
1.Verstehen
Berufung, §§ 312 ff. StPO
Berufung, §§ 312 ff. StPO: Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts
- Wiederholung der Hauptverhandlung: Gesamter Fall am Landgericht neu verhandelt (unabhängig vom ergangenen Urteil des Amtsgerichts); z.B. neue Beweisanträge und Ladung neuer Zeugen möglich
- Revision: Nur Überprüfung auf Rechtsfehler
- Verschlechterungsverbot, wenn nur Beschuldigter Berufung einlegt, § 331 I StPO
2.Wiederholen
Was versteht man unter der Berufung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T wird wegen Diebstahls vom Amtsgericht zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nur T legt Berufung ein. Das Landgericht hält T zusätzlich für schuldig wegen Hehlerei und verhängt 4 Jahre Freiheitsstrafe. Welche Aussagen sind richtig?
T wird vom Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Verteidiger V möchte Rechtsmittel einlegen. Welche Aussagen sind zutreffend?
T wird vom Strafrichter wegen Diebstahls zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nur die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein und fordert 3 Jahre. Das Landgericht verhängt 2 Jahre und 6 Monate. Welche Aussagen treffen zu?
T wird vom Amtsgericht wegen Betrugs zu 2 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. T legt Berufung ein. Das Landgericht hält T für schuldig und möchte 2 Jahre und 6 Monate verhängen. Ts Verteidiger V argumentiert mit dem Verschlechterungsverbot. Welche Aussagen treffen zu?
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