Logo

Berufung, §§ 312 ff. StPO

Berufung
Aktualisiert vor 17 Tagen

Was versteht man unter der Berufung?

Merke

Berufung, §§ 312 ff. StPO: Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts

  • Wiederholung der Hauptverhandlung: Gesamter Fall am Landgericht neu verhandelt (unabhängig vom ergangenen Urteil des Amtsgerichts); z.B. neue Beweisanträge und Ladung neuer Zeugen möglich
    • Revision: Nur Überprüfung auf Rechtsfehler
  • Verschlechterungsverbot, wenn nur Beschuldigter Berufung einlegt, § 331 I StPO

Teste dein Wissen

Frage 1/5

T wird wegen Diebstahls vom Amtsgericht zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nur T legt Berufung ein. Das Landgericht hält T zusätzlich für schuldig wegen Hehlerei und verhängt 4 Jahre Freiheitsstrafe. Welche Aussagen sind richtig?

Die Berufung war unstatthaft, da nur Revision möglich ist.
Das Verschlechterungsverbot gem. § 331 I StPO wurde verletzt.
Die Änderung des Schuldspruchs ist zulässig.
Die Strafe durfte erhöht werden, da neue Taten festgestellt wurden.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafprozessrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+