Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Die Strafgerichtsbarkeit
StrafgerichtStrafgerichteSachliche Zuständigkeit der StrafgerichteInstanzgerichtInstanzenzug
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Die Strafgerichtsbarkeit
Sachliche Zuständigkeit der Strafgerichte
- Amtsgericht, §§ 24 ff. GVG: Wenn Straferwartung bis vier Jahre
- Berufung zum Landgericht möglich, §§ 73, 74 III, 76 I GVG
- Gegen Berufungsurteil Revision zum Oberlandesgericht möglich, §§ 121, 122 GVG: Auch Sprungrevision gem. § 355 StPO möglich ohne vorherige Berufung (selten)
- Landgericht, §§ 73 ff. GVG: Alle Strafsachen, solange nicht Amtsgericht oder Oberlandesgericht zuständig
- Revision zum Bundesgerichtshof möglich, § 135 I GVG
- Oberlandesgericht, §§ 120 ff. GVG: Bestimmte schwerwiegende Katalogtaten, z.B. Hochverrat, Bandenmord
- Revision zum Bundesgerichtshof möglich, § 135 I GVG
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
In welchen Fällen ist welches Gericht in erster Instanz zuständig und welcher Instanzenzug ist dann möglich?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.