- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
1.Verstehen
Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB
Waffe, § 224 I Nr. 2 Alt. 1 StGB: Nach Art der Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt, Menschen durch mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen
- Beispiel: z.B. Täter schießt dem Opfer mit einer Pistole ins Bein
- Auch Gas- oder Schreckschusswaffen, wenn Gas bzw. Explosionsdruck nach vorne durch den Lauf austritt (nicht zur Seite, wie bei anderen Modellen)
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Waffe?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T plant, O mit einem Armeemesser anzugreifen, um ihn schwer zu verletzen. Kurz bevor er zustechen kann, entscheidet sich T um, wirft das Messer weg und greift O nur mit den Fäusten an. Ist T wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2 Alt. 1 StGB strafbar?
T greift O mit einem Gegenstand an. In welchem Fall handelt es sich um eine Waffe?
T plant, O mit einem Armeemesser anzugreifen, um ihn schwer zu verletzen. Kurz bevor er zustechen kann, entscheidet sich T um, wirft das Messer weg und greift O nur mit den Fäusten an. Ist T wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2 Alt. 1 StGB strafbar?
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