Auszug

Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB

Gefährliche KörperverletzungWaffe

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 I StGB

Waffe, § 224 I Nr. 2 Alt. 1 StGB: Nach Art der Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt, Menschen durch mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen

  • Beispiel: z.B. Täter schießt dem Opfer mit einer Pistole ins Bein
  • Auch Gas- oder Schreckschusswaffen, wenn Gas bzw. Explosionsdruck nach vorne durch den Lauf austritt (nicht zur Seite, wie bei anderen Modellen)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter einer Waffe?

3.
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Frage 1

T plant, O mit einem Armeemesser anzugreifen, um ihn schwer zu verletzen. Kurz bevor er zustechen kann, entscheidet sich T um, wirft das Messer weg und greift O nur mit den Fäusten an. Ist T wegen gefährlicher Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2 Alt. 1 StGB strafbar?

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