Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Handlung
HandlungHandlung im natürlichen SinnHandlungen im natürlichen Sinne
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Handlung
Handlung im natürlichen Sinn
- Finale Handlungslehre (begründet von Welzel): Zweckgerichtete Tätigkeit, nicht bloß kausales Handeln
- Vorsatz Träger des Handlungsunrechts
- Bereits Teil des Tatbestandes (nicht erst Schuld)
- Eine Handlung im natürlichen Sinn, wenn eine Willensbetätigung: z.B. Täter überfährt neben anvisiertem Opfer in Menschenmenge weitere Menschen ⇨ nur eine Willensbetätigung „Hineinfahren in Menschenmenge“
- Mehrere Handlungen im natürlichen Sinn, wenn mehrere Willensbetätigungen: z.B. Täter überfährt gezielt ein Opfer, dann gezielt ein weiteres ⇨ mehrere einzelne Willensbetätigungen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer Handlung im natürlichen Sinn?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T schlägt einen Passanten und beschädigt kurz danach das Auto des Passanten. Beide Taten geschehen aus einem einheitlichen Tatentschluss heraus. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T fährt absichtlich mit seinem Auto in eine Menschenmenge, um eine bestimmte Person zu töten. Dabei verletzt er mehrere andere Personen. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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